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OLG Dresden, 17.10.2006 - W 1109/06 Kart |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des § 110 Abs. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Art. 20 Abs. 1 Richtlinie 2003/54/EG (RL 2003/54/EG); Einordnung eines Energieversorgungsnetzes als Objektnetz i.S.d. § 110 EnWG; Flughafengelände als räumlich zusammengehörendes Betriebsgebiet i.S.d. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 17.10.2006 - W 1109/06 Kar
- EuGH, 12.12.2007 - C-439/06
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-439/06
- EuGH, 22.05.2008 - C-439/06
- OLG Dresden, 10.03.2009 - W 1109/06
- BGH, 24.08.2010 - EnVR 17/09
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 25.10.2007 - 1 W 12/07
Industrie- und Gewerbepark Altmark
Ob der übergeordnete Geschäftszwecks allein zwischen den einzelnen Letztverbrauchern bestehen muss, wie die Beigeladenen meinen (so wohl auch OLG Düsseldorf und Klemm, OLG Dresden, Beschl, v. 17.10.2006, W 1109/06 Kart, RdE 2007, 125, 126; Strohe, et 2006, 747), oder ob es ausreicht, wenn nur unter Beteiligung des Netzbetreibers ein solcher gemeinsamer Zweck festgestellt werden könnte, wie die Antragstellerin meint (so auch: Habich, DVBl 2006, 211, 214; Rosin RdE 2006, 9, 13), bedarf im vorliegenden Fall keiner Klärung, weil ein gemeinsamer übergeordneter Geschäftszweck weder im Verhältnis der Beigeladenen untereinander, noch im Verhältnis zur Antragstellerin besteht:.Ein zwingendes gemeinsames Produktions- oder Vermarktungskonzept oder eine marktorientierte funktionale Einheit, wie das OLG Dresden sie für die einzelnen auf einem Flughafengelände ansässigen Dienstleister angenommen hat (vgl. Beschl. v. , W 1109/06 Kart , RdE 2007, 125, 126), liegt im Falle des Industrie- und Gewerbeparks "M. " eindeutig nicht vor.